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Baugenehmigung / Baubewiligung

Bevor ein Bauvorhaben umgesetzt werden kann, muss vorab geprüft werden, in Form welches Bauverfahrens die Baugenehmigung seitens der Behörde erwirkt werden kann. Hier kann einerseits ein Bauansuchen genügen, bei umfangreicheren Projekten ist eine komplette Baueinreichung mit professionellen Einreichplänen erforderlich.

Die zuständige Behörde ist stets die Gemeinde Ihres Heimatortes, bzw. in Wiener Neudorf die MA 37. An diese muss vorab das vollständig ausgefüllte Bauansuchen übermittelt werden, bzw. besteht auch die Möglichkeit, den Antrag online einzubringen. Sämtliche Formular-Vordrucke zum Herunterladen finden Sie auf der Homepage Ihrer Heimatgemeinde bzw. auf der Homepage der Stadt Wien. Natürlich stehen Ihnen die Mitarbeiter der jeweiligen Baubehörde gerne zur Verfügung, um Sie vorab über die erforderliche Vorgehensweise zu informieren.

Um Sie bei den aufwendigen Behördenwegen unterstützen zu können, bieten wir gerne ein kostenpflichtiges Fullservice an. Im Rahmen dieser Serviceleistung stellen wir für Sie die notwendigen Einreichunterlagen samt Plänen her, bringen diese bei der Baubehörde ein und wickeln auch die Fertigstellungsmeldung samt allen Unterlagen für Sie ab. Je nach Aufwand und Umfang belaufen sich die Kosten hierfür auf € 900,00 bis 1.800,00 pauschal.

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